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Was gehört zu einer 
Pensionskasse?


 

Unsere Empfehlung 

Schauen Sie auf die Verwaltungskosten pro versicherte Person. Hier können Firmen viel Geld einsparen.

Eckdaten

Pensionskasse / BVG 

Für was ist eine Pensionskasse?

Sparen / Invaliditätsdeckung / Todesfall

 

Wer kann eine Pensionskasse / BVG abschliessen?

Unternehmen und Selbständige

Was ist die Eintrittsschwelle des BVG?

22 680 Fr. Jahreslohn (Stand 2025)

Was ist der Koordinationsabzug und wie viel?

26 460 Fr. (Stand 2025)  kann aber auf Wunsch tiefer angesetzt werden.

Der Koordinationsabzug bezweckt den Abzug, der nicht schon durch die 1. Säule versichert ist.

 

Was ist mein versicherter Lohn?

Jeder der einer Pensionskasse angeschlossen ist, bekommt einen BVG Ausweis. Dort sehen die versicherten Personen den versicherten Lohn, die IV Rente und die Todesfall Leistungen. 

Der max. versicherte Lohn ist 90 720 Fr. (Stand 2025)

Verdienste über diesen Betrag hinaus können in einem Überobligatorium versichert werden.

Umwandlungssatz, was ist das?

Der Umwandlungssatz ist ein % Satz, der vom angespartem BVG Kapital in einer jährlichen Rente ausbezahlt wird.  Der Umwandlungssatz  2023 auf das obligatorische BVG Kapital beträgt 6,8 %.

Der Umwandlungssatz für den überobligatorischen Teil liegt in der Regel tiefer als im obligatorischen Bereich.

Kann ich einen individuellen Plan haben?

Neben den Standardplänen bieten viele Pensionskassen auch individuelle Lösungen – etwa für Kaderpersonen oder unterschiedliche Mitarbeitergruppen.

Was für Modelle gibt es?

 

Autonome Pensionskassen:

Eine autonome Pensionskasse ist ein selbstständiger Vorsorgeträger, der unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft operiert.

Alle versicherungstechnischen Risiken – also Invalidität, Tod und Alter – werden vollumfänglich durch die Pensionskasse selbst getragen.

Sammeleinrichtungen:

Einzelne Firmen bilden unter einem Dach eine Stiftung mit einem individuellem Vorsorgewerk.

Gemeinschaftseinrichtung:

Mehrere Unternehmen sind einer Pensionskasse angeschlossen ohne selbständig zu sein.

Es besteht ein gemeinsames Vermögen.   

Teilautonome Pensionskassen:

Bei teilautonomen Pensionskassen wird die Risikoabdeckung (für Invalidität und Tod) in der Regel über einen Rückversicherer sichergestellt.

Das Alterskapital hingegen wird meist von der Pensionskasse selbst verwaltet.

Vollversicherung:

Diese deckt sämtliche Risiken – Invalidität, Alter sowie das Anlagerisiko – vollständig selbst ab.
Das Vorsorgevermögen ist dabei zu 100 % garantiert gedeckt.

 

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